Bewerbungsleitfaden Master Sozialmanagement (M.S.M.)

Schritt für Schritt zu Ihrer Bewerbung

Ihre Bewerbung

Leitfaden Bewerbung Master Sozialmanagement (M.S.M.): Hier haben wir alle Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.

Bei Fragen siehe bitte Punkt "5. Ansprechpartnerin."

  • Sämtliche Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Bewerbung um einen Studienplatz, werden ausschließlich elektronisch an Sie versendet (Online-Bewerbung).
  • Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die von Ihnen in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse während der gesamten Dauer des Bewerbungsverfahrens aktiv ist und von Ihnen in regelmäßigen Abständen auf eingehende Nachrichten kontrolliert wird. Da eine Änderung der E-Mail-Adresse während der Bewerbung nicht möglich ist, prüfen Sie bitte Ihre Angaben sorgfältig.
  • Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Empfang von Nachrichten und Dokumenten während des genannten Zeitraums zu schaffen und durchgehend zu gewährleisten.

1. Zulassungsbedingungen

Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Sozialmanagement sind:

  1. Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Diplom, Bachelor) von sechs Semestern (180 ECTS) und eine qualifizierte berufspraktische Tätigkeit von in der Regel nicht unter einem Jahr in einem dem Masterstudiengang Sozialmanagement fachlich verwandten Bereich nach Abschluss des Hochschulstudiums.
  2. Bewerberinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 210 ECTS, jedoch mindestens 180 ECTS vergeben wurden, müssen für das Bestehen der Masterprüfung den Nachweis der fehlenden ECTS-Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Evangelischen Hochschule Nürnberg erbringen. Die Prüfungskommission legt fest, welche Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen. Diese Studien- und Prüfungsleistungen sind bei jeweils maximal einer Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der ersten vier Fachsemester nach Aufnahme des Studiums erfolgreich abzuleisten.

Die Zulassungsordnung finden Sie hier

1.1 Beruflich Qualifizierte ohne Hochschul-Zugangsberechtigung

Die Zulassung zum Masterstudiengang ist nur bei Vorliegen eines grundständigen Studienabschlusses (Bachelor oder Diplom) möglich.

1.2 Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Abschlüssen

Zur Bewerbung an der EVHN ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist  erforderlich.

Die EVHN behält sich vor, die VPD im Zulassungsausschuss zu überprüfen und über die Zulassung zu entscheiden.

Eine erstmalig positive Entscheidung von uni-assist behält für die EVHN auch für eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ihre Gültigkeit (bezogen auf den jeweiligen Studiengang bei gleichbleibenden Zulassungsvoraussetzungen).

1.3 Ausländische Bewerber/-innen

Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Hochschulen für angewandte Wissenschaften anerkannt sein. 

Die Evangelische Hochschule Nürnberg verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule Nürnberg finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. https://www.uni-assist.de/bewerben/bewerbung-planen/vpd/
Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden. Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen.
Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung.
Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe (Ausschlussfrist: 25.07.) hochladen müssen.

Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen.

Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist aber in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg onlien zu stellen.

Wichtige Information: Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521

Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) diese Nachweise von Deutschprüfungen - siehe Link unten "mehr".

Feststellungsprüfung/Studienkolleg
Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Hochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.

Bitte beachten Sie: Die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs finden (fast ausschließlich) in deutscher Sprache statt. Ausreichende Deutschkenntnisse sind hierfür notwendig.

Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis Deutschprüfung):

Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen außerdem den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) folgende Nachweise von Deutschprüfungen (siehe Erläuterungen "mehr"):

1.4 Gasthörer/-innen

Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Die Gebühren für Gasthörer können der Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden. Gasthörern/-innen müssen pro Semesterwochenstunde 100 Euro zahlen. Bei Aufnahme des M.S.M.-Studiums können diese verrechnet werden.

Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß Artikel 50 sowie 43 und 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes.

2. Anträge und Fristen

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist ausschließlich online über das Bewerbungsportal ab dem 01.05. bis 25.09. eines Kalenderjahres zu stellen. Im Studiengang Master Sozialmanagement werden nur zu Beginn des Wintersemesters Studienanfängerinnen und -anfänger aufgenommen.
Die Bewerbung gilt nur für das jeweilige Auswahlverfahren.

2.1 Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist hat für den M.S.M. keine Relevanz.

2.2 Online-Bewerbung und erforderliche Unterlagen

  1. Schritt: Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars auf Zulassung innerhalb des oben genannten Bewerbungszeitraumes. Sie  gelangen hier zur Online-Bewerbung.
  2. Schritt: Hochladen der im dortigen Uploadbereich geforderten Dokumente, dies sind z. B.:
  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Nachweis einer qualifizierten berufspraktischen Tätigkeit von in der Regel nicht unter einem Jahr in einem dem Masterstudiengang Sozialmanagement fachlich verwandtem Bereich nach Abschluss des Hochschulstudiums
  • Exmatrikulationsbescheinigung (wer zuvor an einer anderen Hochschule in Deutschland studiert hat)
  • Bewerbungsschreiben mit Begründung der Studienwahl

Standard Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.
(Bitte nur dann in Papierform zusenden, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. In der Regel geschieht dies erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen erhalten Sie dann im Zulassungsbescheid.)

  • Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
  • Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
  • Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
  • Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite en Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.

Wer darf amtlich beglaubigen

  • Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumenten beglaubigen.
  • Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind z. B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Ratshäuser, Kreisverwaltungen)
  • Außerdem Gerichte und Notare
  • Öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B.

  • Rechtsanwälten
  • Vereinen
  • Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
  • Krankenkassen

Nicht frist- und formgerecht gestellte Zulassungsanträge werden nicht berücksichtigt.

3. Zulassungsverfahren

Die Studiengangsleitung setzt für das Zulassungsverfahren einen Zulassungsausschuss ein. Der Zulassungsausschuss entscheidet im Rahmen des Zulassungsverfahrens über die Reihenfolge der Bewerber/-innen. 

Pro Studiengang können maximal 25 Bewerber/-innen zugelassen werden. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungszahl, so werden die Studienplätze in einem örtlichen Auswahlverfahren gemäß der Zulassungsordnung des Masterstudiengangs Sozialmanagement vergeben.
 

3.1 Bescheid und Nachrückverfahren

Die Evangelische Hochschule Nürnberg benachrichtigt unverzüglich die Bewerber/-innen von der Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Anträge.

Im Zulassungsbescheid wird der/dem Bewerber/-in eine Frist gesetzt, innerhalb derer der/sie die Annahme des Studienplatzes online erklären soll (Annahmefrist). Die Frist muss mindestens acht Tage nach Online-Versendung des Zulassungsbescheides liegen. Gibt die/der Bewerber/-in bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung ab, so wird der Zulassungsbescheid unwirksam; auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. Die Frist ist Ausschlussfrist.

3.2 Krankenversicherung

Erst wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, dass Sie an der Evangelischen Hochschule Nürnberg ihr Studium beginnen werden. Ihre Krankenkasse wird dann elektronisch eine Versicherungsbescheinigung an die Hochschule übermitteln.

4. Immatrikulation

Bewerber/-innen, die online eine Zulassung erhalten, haben innerhalb der angegebenen Frist online den Studienplatz anzunehmen. Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.

Die ordnungsgemäße Immatrikulation beinhaltet das Hochladen eines Passbildes und das Hochladen der Kontodaten (Erteilung eines SEPA-Mandates) für die Abbuchung des Studierendenwerkbeitrages (Satzung) und den Beitrag des VGN-Basistickets.Die für Sie geltenden Beträge werden Ihnen bei der Erteilung des SEPA-Mandates angezeigt.

Die Immatrikulation wird mit Beginn des Semesters wirksam. Die/Der Studierende erhält als Bestätigung der Immatrikulation einen Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen zum Download im Studierenden-Portal bereitgestellt. Hinweise hierzu erhalten Sie per Email.

Nach Eingang der Gebühren ist die Immatrikulation mit Beginn des Semesters wirksam.

5. Ansprechpartner

Studienbüro Master

studienbuero.master@evhn.de

Tel. 0911 27253-711